Einrichtungen und Veranstaltungen dürfen wieder öffnen, wenn sie ein Schutzkonzept haben. Der Zeitpunkt ab wann dies gilt, hängt von der Branche ab. So dürfen beispielsweise Autowaschanlagen (Selbstbedienung) am 27. April 2020 öffnen, wenn sie ein Schutzkonzept haben. Welches Schutzkonzept verwenden Sie nun? Das Ihrer Branche oder das der anderen Unternehmen um Sie herum? Sollen die Bank, der Lebensmittelladen, der Buchladen und die Gärtnerei je ein Schutzkonzept haben? Zieht man dann bei einem Unternehmen eine Maske an und beim anderen muss man sich die Hände desinfizieren, braucht aber keine Maske? Wie gehen Sie vor? Wo holen Sie sich Hilfe? Noch haben Sie ein paar Tage Zeit, um diese Fragen zu beantworten.
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